Erklärung zur Barrierefreiheit

Chorwerk Ruhr ist bestrebt, seine Website gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheits­stärkungsgesetzes (BFSG) und der zugrunde liegenden EU‑Richtlinie 2019/882 ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zugänglich zu machen.

Geltungsbereich

Diese Erklärung bezieht sich auf www.chorwerkruhr.de.

Aktueller Stand

Wir sind uns bewusst, dass auf der aktuellen Website noch Barrieren bestehen – z. B. bei PDF-Inhalten, fehlenden Gebärdensprachvideos oder Informationen in Leichter Sprache.

Geplante Umsetzung

Für Herbst 2025 planen wir eine deutlich überarbeitete Version. Diese wird unter anderem Leichte Sprache und Inhalte in Deutscher Gebärdensprache anbieten.

Feedback & Meldung

Wenn Sie Barrieren finden, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:

Behördliche Beschwerdemöglichkeit

Sollte unser Feedback für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.

Stand dieser Erklärung Juni 2025

Wir überprüfen und aktualisieren diese Erklärung regelmäßig im Zuge der Website-Überarbeitung.

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